Die aktuelle Situation macht es deutlich: Pflege ist systemrelevant. Und sie braucht gut ausgebildete und motivierte Pflegekräfte. Das Pflegeberufereformgesetz macht die Ausbildung attraktiver und zukunftsfähiger. Interessierte können sich beraten lassen. Eine Ausbildung in der Pflege gehört zu den beliebtesten Ausbildungsberufen. 52.000 Personen haben im Schuljahr 2018/2019 eine Ausbildung in dem Bereich begonnen. Doch der Fachkräftebedarf steigt, weil die Zahl der Pflegebedürftigen stetig wächst. Bis 2030 wird mit etwa 4,6 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften spürbar zu verbessern, die Ausbildung in der Pflege zu stärken und Pflegefachkräfte zu entlasten. Seit dem 1. Januar 2020 löst das neue Pflegeberufereformgesetz das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab.
Neue Ausbildung bietet mehr Möglichkeiten
Mit Beginn dieses Jahres ist eine neue, umfassend modernisierte Pflegeausbildung gestartet. Bisher waren die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege getrennt. Die Absolventinnen und Absolventen der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden in der Lage sein, Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Darüber hinaus soll ein neues Pflegestudium dafür sorgen, dass die Wissenschaft stärker in die Praxis einfließt. Die Ausbildungsinhalte sind modernisiert, das Schulgeld ist abgeschafft und eine angemessene Ausbildungsvergütung sichergestellt. Der Pflegeberuf wird nun durch mehr Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten aufgewertet.
Beratungsteam Pflegeausbildung informiert
In vielen Bundesländern sind die ersten Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz bereits gestartet. Viele weitere werden im Herbst beginnen. Wer sich über die neue Ausbildung informieren möchte, kann das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben kontaktieren. Insgesamt stehen rund 40 Beraterinnen oder Berater telefonisch und per E-Mail für alle Fragen rund um die Ausbildung zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter:
https://www.bmfsfj.deDa in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Für den Nachweis verlangen ausbildende Einrichtungen in der Regel vor Beginn der Ausbildung ein aktuelles Gesundheitszeugnis und unter Umständen auch ein amtliches Führungszeugnis.Für das Gesundheitszeugnis prüft eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und ob z. B. aufgrund von Schwächen oder einer Sucht die Berufsfähigkeit ausgeschlossen ist.Wer nach Abschluss der Ausbildung die beantragte Berufsbezeichnung führen will, muss zudem über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.